13 Mär 2020 / Markt
Im nächsten Jahr läuft für die ersten Anlagen, insbesondere kleine Photovoltaik-Anlagen, die EEG-Förderung aus. In der Energiebranche wird schon jetzt diskutiert, wie die Erzeugungskapazität weiter wirtschaftlich genutzt werden kann. Nun hat sich auch das Umweltbundesamt mit einer Studie klar in der Debatte positioniert.
In einem Gutachten hat die Behörde untersucht, wie sich Photovoltaik-Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung wirtschaftlich weiterbetreiben lassen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die Direktvermarktung des Stroms, beispielsweise für die Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit sowie für die viertelstündliche Messung, für kleine Anlagen oberhalb des Marktwertes liegen werden.
Deswegen propagiert das Umweltbundesamt die Rückkehr zu einem zentralistischen, ja gerade altbacken wirkenden Mechanismus: Das Gutachten schlägt eine vereinfachte Abnahmeregelung vor, nach der Betreiber ausgeförderter Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt einen Anspruch auf Durchleitung des Marktwerts hätten.
Die so entstehenden Kosten würden durch die Netzentgelte auf die Stromverbraucher umgelegt werden. Dieses Vorgehen ist nicht nur intransparent, es fehlt auch jedweder Anreiz, die Kosten durch innovative Ansätze entsprechend zu minimieren.
Deswegen, und auch weil die Direktvermarktung von Kleinstanlagen bereits heute wirtschaftlich tragfähig funktioniert, ist eine solche Übergangsregelung unnötig. Sie ist innovationsfeindlich und kurzsichtig, denn sie versucht einen unwirtschaftlichen und komplizierten Status quo zu bewahren, anstatt auf günstige und praktische digitale Möglichkeiten zu setzen. Der Entwurf hätte somit einen gravierenden Einfluss auf die Energiewende und die Rolle von kleinteiliger, dezentraler Erzeugungskapazität.
Doch damit nicht genug. Eine solche Maßnahme würde auch Prosumer-Modellen einen Riegel vorschieben. Außerdem würde damit die netzdienliche Einbindung von flexiblen Verbrauchern wie etwa Heimspeichern und Elektroautos unwirtschaftlich. Am Ende steht die Frage: Soll die dezentrale Energiewende konsequent weiterentwickelt werden, oder ein zentralistisches, starres System bewahrt werden?
Die bestehenden Lösungen werden in dem Gutachten vollständig ignoriert. Für den Strom aus Photovoltaik-Anlagen mit geringer Erzeugungskapazität gibt es schon heute funktionierende wirtschaftliche Direktvermarktungslösungen. Unternehmen wie das virtuelle Kraftwerk von EnBW oder Lumenaza sind in der Lage, die Erzeugung von kleinen Photovoltaik-Anlagen einzubinden und wirtschaftlich attraktive Vermarktungsmöglichkeiten zu eröffnen. Beide Unternehmen können die Direktvermarktung für Anlagen übernehmen, deren Leistung deutlich unter 100 Kilowatt liegt.
Anlagenbetreiber haben ein großes Interesse an diesen innovativen Möglichkeiten - besonders für die Zeit nach der EEG-Förderung. Digitale Ansätze eröffnen neue Optionen wie beispielsweise die Vermarktung des Stroms innerhalb einer Community. Solche Modelle bieten den Betreibern von Kleinstanlagen zwei entscheidende Vorteile: Nicht nur werden die Direktvermarktung und alle relevanten energiewirtschaftlichen Prozesse übernommen, auch können Anlagenbetreiber die klare Herkunft des Stroms für sich nutzen - ein entscheidender Wettbewerbsvorteil.
In Deutschland haben Unternehmen wie Sonnen bewiesen, dass kleine Anlagen in die Primärregelenergie einbezogen werden können. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Anlagen sind netzdienlich und können entsprechende Netzengpässe flexibel abfedern, während sie gleichzeitig ihren Besitzern finanzielle Vorteile bieten.
International beweist beispielsweise England, dass mit dem Ende der festen Einspeisevergütung auch innovationsfreundlich umgegangen werden kann. Diese ist dort im März 2019 ausgelaufen und durch eine marktwirtschaftliche Regelung ersetzt worden. Anstatt auf starre und unbewegliche Systeme zu setzen, setzen sich digitale Plattformen durch. Die Erzeugungskapazität besonders von Solaranlagen wird preiswert eingebunden und genutzt. Mehr und mehr Tarife, die den Strom dieser Anlagen nutzen, werden nun angeboten.
Das englische Beispiel zeigt, dass Lösungen, die auf marktwirtschaftliche Innovationsprozesse setzen, zu attraktiven und kundenzentrierten Produkten kommen. Gleichzeitig führen genau diese Bestrebungen zu einem Preiswettbewerb, der signifikante Kostendegressionen beinhaltet: Die heute schon wirtschaftlichen Lösungen werden in Zukunft noch preiswerter sein.
Eine Übergangsreglung ist gut gemeint, führt aber am Ziel vorbei. Die bereits existierenden Lösungen sind der Schlüssel für den Erfolg der Energiewende, denn sie sind marktwirtschaftlich, skalierbar und zukunftsorientiert. Daher sollte der eingeschlagene Weg der Direktvermarktung in Kombination mit einer digitalisierten Energiewende unbedingt fortgesetzt werden.