01 Apr 2021 / Markt
Über 20 Jahre sind seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, kurz EEG, am 1. April 2000 vergangen. Für viele Solaranlagen läuft nun die damals auf 20 Jahre begrenzte Förderzeit ab. Bis zum 31.12.2025 fallen damit knapp 195.000 PV-Anlagen aus der Förderung. Mitte Dezember 2020 wurde eine Reform des EEG verabschiedet, die Klarheit gebracht hat, was nach Ablauf der Förderzeit mit ausgeförderten Anlagen passiert. Das EEG 2021 schafft zum Beispiel indirekte Anreize für Betreiber*innen von PV-Anlagen, ihre Anlagen auf Eigenverbrauch umzurüsten. Um den Eigenverbrauch zu maximieren, ist ein eigener Stromspeicher hilfreich. Diesen können Anbieter von Batterien als attraktives Bündelprodukt mit einem Reststromtarif anbieten.
Konsequenzen des EEG 2021 für Betreiber*innen ausgeförderter Anlagen
Um den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben, wurde im Rahmen des ersten EEG für den Betrieb von Solaranlagen über 20 Jahre hinweg eine hohe Einspeisevergütung zugesichert. Um die hohe Förderung voll ausnutzen zu können, wurde der Großteil der Anlagen als Volleinspeiser betrieben - das heißt, der durch die Anlagen produzierte Strom wurde vollständig eingespeist und der eigene Verbrauch über einen separaten Stromvertrag gedeckt.
Nach Ablauf der Förderung haben Anlagenbetreiber*innen im Zuge des EEG 2021 nun weiterhin die Möglichkeit, den gesamten von der PV-Anlage bereitgestellten Strom ins Netz einzuspeisen. Dafür erhalten sie in der sogenannten Anschlussförderung des Verteilnetzbetreibers für den Strom den Jahresmarktwert abzüglich einer Vermarktungspauschale. Der Jahresmarktwert lag im Mittel der letzten drei Jahre bei 3,72 ct/kWh und damit deutlich unter der bisher an die Anlagenbetreiber*innen ausgezahlten Einspeisevergütung. Ein Weiterbetrieb als Volleinspeiser wird für Betreiber*innen somit weniger lohnenswert. Stattdessen können sie Strombezugskosten sparen, wenn sie auf Eigenverbrauch umrüsten und nur noch den dann verbleibenden Überschussstrom ins Netz einspeisen.
Ein neues Marktsegment für Anbieter von Batterien
Ein Großteil der ausgeförderten Anlagen verfügt über keinen eigenen Stromspeicher, da dieser für eine Volleinspeisung überflüssig ist. Sobald sich Betreiber*innen jedoch entscheiden, einen Teil ihres Strombedarfs über den produzierten Strom der PV-Anlage zu decken, bringt ein Stromspeicher einen unmittelbaren Vorteil.
Betreiber*innen könnten ihre Anlagen zwar auch ohne Batterie auf Eigenverbrauch umrüsten. Ihr Eigenverbrauch würde dann jedoch - in Abhängigkeit der Anlagengröße und der Verbrauchszeiten - nur bei rund 30 Prozent liegen. Durch eine Aufrüstung inklusive Batterie haben Betreiber*innen die Möglichkeit, den Eigenverbrauch und somit die Ersparnis der verbleibenden Strombezugskosten zu maximieren.
PV-Umrüstung und Restromtarif aus einer Hand
Für Anbieter von Batterien erschließt sich damit ein neues Marktsegment: Betreiber*innen ausgeförderter Anlagen, die auf Eigenverbrauch umrüsten und diesen durch eine Batterie maximieren wollen. Ein attraktives Angebot für diese neue Zielgruppe stellt ein Bündelprodukt aus der benötigten Hardware inklusive eines Reststromtarifs dar. Die Lösung für einen gewinnbringenden Weiterbetrieb der PV-Anlage nach Ablauf der Förderung kommt dann aus einer Hand und spart neben Kosten auch Zeit und Nerven.
Lumenaza kann Anbietern von Batterien beim Aufbau eines solchen attraktiven Bündelprodukts helfen. Wir übernehmen die energiewirtschaftliche Prozessabwicklung und ermöglichen durch unsere umfangreichen Abrechnungsfunktionen die Einbindung zusätzlicher Produkte. Um einen weiteren Anreiz für Anlagenbetreiber*innen zu schaffen, sind beispielsweise zeitlich begrenzte Bonuszahlungen integrierbar. Eine solche Lösung sichert den wirtschaftlichen Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen und ermöglicht neue, interessante Geschäftsmodelle. Eine vorteilhafte Situation für alle Beteiligten!
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie ein attraktives Bündelprodukt aus Hardware und Reststromtarif aussehen könnte, treten Sie gerne in Kontakt.
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