09 Sep 2023 / News
Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett das Solarpaket 1 verabschiedet, das wichtige Änderungen für die Direktvermarktung von PV-Anlagen bis 25 kWp mit sich bringt. So entfällt für Anlagen dieser Leistung die bisherige Verpflichtung zur Ausstattung mit Fernwirktechnik, um in die Direktvermarktung einzusteigen.
Lumenaza begrüßt diese Entbürokratisierung und die Erleichterung der gesetzlichen Vorgaben für das Kleinanlagensegment.
Diese Gesetzesänderung wird das virtuelle Kraftwerk der Lumenaza SaaS-Plattform bei Neuverträgen ab sofort unterstützen. Zugleich bieten wir weiterhin die Möglichkeit an, die Fernsteuerbarkeit auch mit Kleinanlagen zu vereinbaren und über die Lumenaza SaaS-Plattform abzuwickeln. Warum? Weil jede Photovoltaikanlage, selbst Kleinstanlagen, ein beträchtliches Flexibilitätspotenzial bietet, das zur Netz- und Preisstabilität beitragen kann. Diese nimmt zukünftig mit der Einbeziehung von Heimspeichern, Wärmepumpen und Elektroautos noch zu.
Die Möglichkeit, die Einspeiseleistung zu steuern, eröffnet die Chance für eine optimierte Einspeisung und letztlich für höhere Erträge für Anlagenbetreibende. Bei z.B. negativen Strompreisen wird Lumenaza die Anlagen zukünftig temporär drosseln oder sogar komplett stoppen, um zu vermeiden, dass Anlagenbetreibende für die Einspeisung zahlen müssen.
Darüber hinaus trägt dies zur Preisstabilität des gesamten Energiesystems bei.
Gemeinsam gestalten wir die Energiewende und setzen uns für innovative Lösungen ein, die das Beste aus den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen herausholen.